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28.04.2026, Ghaith Alrai
Mit dem Start des neuen Lehrerhebungszeitraums (2025–2026) ist an unserer Fakultät die Erfassung digitaler Lehrleistungen möglich. Die digitalen Lehrleistungen werden künftig nach dem neuen LOM-Konzept erfasst.
Grundprinzipien der digitalen Lehre an der Medizinischen Fakultät Mannheim
Die digitale Lehre basiert auf drei grundlegenden Prinzipien:
- Die Nutzung der didaktischen und technischen Potenziale der digitalen Lehre wie z.B. die Flexibilisierung von Ort und Zeit, die Angleichung eines heterogenen Lernstandes und individuelles selbstgesteuertes Lernen sowie eine verbesserte Visualisierung, Lernanalyse und Schaffung adaptiver Lernumgebungen.
- Der Fokus auf eine sinnvolle Verbindung von Präsenz- und Online-Phasen: Unser Ziel ist es, Lehrformate zu fördern, die Präsenz- und Online-Phasen sinnvoll verknüpfen und den Mehrwert des digitalen Bestandteils transparent machen.
- Das Verständnis von Fakultät als "Ort der Präsenz": Wir stellen sicher, dass die Fakultät auch in Zukunft der Ort für die akademische Lehre bleibt und die Präsenzzeit optimal genutzt wird. Maximal 25 % des Lehrdeputats sowie des Leistungsnachweises können als digitale Lehre angerechnet werden.
Digitale Lehrformate dienen so der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lehrqualität.
Anrechnung digitaler Lehre :
Voraussetzung für die Anrechnung ist die curriculare Integration. Mit dem neuen Konzept können Sie im Lehrerhebungszeitraum 2025-26 erstmalig Ihre digitalen Lehrleistungen honorieren lassen. Und mehr als das: da die Erstellung digitaler Lehrinhalte und die Betreuung digitaler Lehre ressourcenintensiv sein kann, werden diese besonderen Umstände honoriert.
Wir arbeiten mit:
- dem Erstellungsaufwandsfaktor: der Aufwand für die Erstellung von qualitativ hochwertigen digitalen Lehrmaterialien für den curricularen Einsatz wird auf Basis der realen Bearbeitungszeit durch die Studierenden mit einem erhöhten Faktor berücksichtigt.
- dem Betreuungsaufwandsfaktor: bei Mehraufwand für die Betreuung von digital unterstützten Unterrichtseinheiten - beispielsweise eines VR-Szenarios - kann ein erhöhter Faktor zur Betreuung angerechnet werden.
Beispiele für die Berechnung
- Veranstaltungsaufzeichnung: bei Neukonzeption zur Ersatzveranstaltung erfolgt die Anrechnung im gleichen Umfang wie für die Präsenzlehre.
- Webinar: Analog zur Präsenzlehre: 1:1-Anrechnung.
- Komplexe interaktive E-Learning Einheit: erhöhter Erstellungsaufwandsfaktor
- Hybride Veranstaltung mit Moderation: erhöhter Betreuungsaufwandsfaktor
- VR-Szenario: deutlich erhöhter Betreuungsaufwand
Zentrale Aspekte der Umsetzung
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Für die Erhöhung der Faktoren berücksichtigen wir verschiedene Aspekte wie Lernzielorientierung, Constructive Alignment, Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben (Datenschutz, Urheberrecht/Zitatrecht) geplante Evaluationsmaßnahmen aber auch medienimmanente Kriterien. Der Betreuungsaufwand von digitalen Lehrszenarien wird Aufgrund des Lehrkonzepts und der Vorbereitungszeit eingeschätzt. Beides soll eine angemessene und faire Berechnung des Aufwands sicherstellen.
Wiederholte Anrechnung
Die Dauer der Anrechnung ist auf höchstens zwei Jahre befristet. Im Anschluss kann eine erneute Vorlage erfolgen. - Wiederaufwand: Wenn das Lernmaterial (z.B. digitale Selbstlerneinheit) unverändert bleibt, kann die erneute Anrechnung nicht erfolgen.
- Überarbeitung: Wenn die digitalen Lehrmaterialien überarbeitet werden, kann die Anrechnung mit einem Faktor von 0,5 des ursprünglichen Erstellungsaufwandes erfolgen.
- Neukonzeption: bei einer kompletten Umarbeitung kann die Lehrveranstaltung erneut angerechnet werden.
Unser Konzept für die Anrechnung digitaler Lehrleistungen soll die Attraktivität der Erstellung und Pflege digitaler Inhalte für Lehrende erhöhen und den Aufwand bei didaktisch begründetem Einsatz dieser Lehrszenarien abbilden.
Ghaith Alrai
Digital Learning Manager
Koordinator Team Digitale Lehre
E-Mail: ghaith.alrai@medma.uni-heidelberg.de
Telefon: 0621 383 71255