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Allgemeine Informationen zu den Häusern 8, 21, 111 und Tridomus
- Tierräume und Labore sind gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 1 (S 1)
- Die Tierhäuser sind Einrichtungen der Core Facility - Präklinische Modelle und stellt für die tierexperimentell arbeitenden Forschungsgruppen des Klinikums Mannheim Räume für die Versuchstierhaltung und Labore zur Verfügung.
Zu den Leistungen gehören:
- Bereitstellung geeigneter Versuchstiere sowie tiergerechte und hygienische Haltung
- Bereitstellung und Einweisung in die Tierhausmangement Software (LAVAN)
- Beratung der Tierversuchsleiter und deren Mitarbeitern
- Unterstützung bei
- der Planung und Beantragung der Genehmigung von Tierversuchsvorhaben
- Problemen in der Tierhaltung
- der Durchführung von Tierexperimenten
Bitte beachten Sie die folgenden Anweisungen:
- Zuwiderhandlungen und Gefährdungen des Betriebs führen zum Hausverbot!
- Zutritt zum Tierhaus erhalten nur die in den Genehmigungsanträgen für Tierversuche genannten Personen.
- Sollten nachträglich noch weitere Personen im Projekt direkt mit Tieren arbeiten, so ist eine Anzeige an die Genehmigungsbehörde einzureichen.
- Die Arbeit im Tierhaus wird nur den Personen gestattet, die die Informationsveranstaltung der Core Facility - Präklinische Modelle besucht haben und den Empfang der Benutzerordnung schriftlich quittiert haben.
- Die jeweiligen Leiter der Tierversuchsvorhaben haben die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung des Tierhauses durch ihre Arbeitsgruppe.
- Personelle Änderungen ihrer Arbeitsgruppe sind mitzuteilen und neue Mitarbeiter vorzustellen.
- Besondere Vorkommnisse wie Verdacht auf Infektionen bei Tieren, tierschutzrelevante Ereignisse und technische Mängel sind unverzüglich den Mitarbeitern des Tierhauses sowie der Tierhausleitung mitzuteilen.
- Die Einweisung aller Projektmitarbeiter erfolgt durch die Core Facility - Präklinische Modelle.
- Das Tierhaus soll nur betreten werden, wenn es unumgänglich ist.
- Besucher sind in den Tierräumen verboten!
- Besucher der Labore sind dem Tierhauspersonal vorzustellen.
- Das Betreten eines anderen Tierraumes als dem, in dem die zum eigenen Versuch gehörigen Tiere gehalten werden, ist verboten.
- Alle Türen immer sofort wieder schließen.
- Wer in einer anderen Tierhaltungsanlage war, darf die Tierhäuser am selben Tag nicht mehr betreten.
- Bevor diese Person wieder Zutritt zum Tierhaus hat, ist ein Zeit von 3 Tagen einzuhalten.
- Eine Reduktion dieser Zeit auf 24h kann nur ausnahmsweise genehmigt werden, wenn die Person in der Zwischenzeit geduscht hat (inklusive Haarwäsche) und die Kleider vollständig gewechselt hat.
- Nach 18.00 Uhr ist der gesamte Tiertrakt dunkel zu halten und nur in Ausnahmefällen zu betreten.
- Auch am Wochenende soll der Tiertrakt nur in dringenden Fällen betreten werden. Es werden während dieser Zeiten Kontrollen durchgeführt.
- Bei Vorliegen einer akuten respiratorischen Erkrankung oder einer Durchfallerkrankung ist das Betreten des Tierhauses verboten.
- Bei leichten respiratorischen Erkrankungen ist das Anlegen eines Mundschutzes vorgeschrieben.
- Experimentatoren, die Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Hamster oder Kaninchen als Heimtiere halten, dürfen nicht mit derselben Spezies im Tierhaus arbeiten.
- Zur Verhinderung von Schmerzen, Leiden und Belastungen sind bei der Versuchsdurchführung die Empfehlungen der Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-Solas) zu befolgen (www.gv-solas.de).
Schutzkleidung & Hygiene
- Bei Betreten des Tierhauses sind ab der roten Bodenlinie am Eingang sofort blaue Plastiküberschuhe über die Schuhe zu ziehen.
- Sofort nach Erreichen des Schuhbordes sind die Straßenschuhe mit den blauen Plastiküberschuhen auszuziehen und Schuhe anzulegen, die nur im Tierhaus getragen werden (diese bitte mit Namen kennzeichnen).
- Vor Betreten des Tier- und Labortraktes muss die Straßenkleidung ausgezogen und die orangene Bereichskleidung angezogen werden und die Hände müssen gewaschen und desinfiziert (3 min) werden.
- Im Tier- und Labortrakt sind darüber hinaus Handschuhe zu tragen. Ringe und lange Fingernägel sind dort verboten, lange Haare bitte zusammenbinden. Vor Verlassen des Tierraumes wieder Hände waschen und desinfizieren.
- Bei Arbeiten, die voraussichtlich zu einer Kontamination der Schutzkleidung mit Blut oder Exkrementen der Tiere führen (Arbeiten am Stoffwechselkäfig, Operationen, Blutentnahmen etc.), sind zusätzliche Kittel zu tragen und nach der Arbeit zu entsorgen.
- Die orangene Bereichskleidung darf im Aufenthaltsraum nicht getragen werden.
Einbringen von Tieren und Materialien ins Tierhaus
- Tiere können nur von der Firma Janvier ohne vorherige hygienische Überprüfung bezogen werden (hygienisch vertrauenswürdig, günstige ausgehandelte Lieferbedingungen).
- Die Bestellungen müssen dafür schriftlich bei den Tierpflegern abgegeben werden (Bestellformular im Tierhaus), von dort gehen sie als Sammelbestellung heraus.
- Tiere von anderen Züchtern/Institutionen dürfen nur mit vorheriger hygienischer Überprüfung durch die Tierhausleitung in das Tierhaus verbracht werden!
- Biologische Materialien wie Seren, Zellen, Gewebe und Organe dürfen aus hygienischen Gründen nicht ins Tierhaus verbracht werden. Ausnahmen können lediglich bei nachgewiesener Unbedenklichkeit des Materials mit Genehmigung der Tierhausleitung gemacht werden.
- Arbeiten mit pathogenen Erregern sind nur nach gesonderter Genehmigung gestattet.
- Alle gebrauchten Gerätschaften/Materialien, die aus anderen Gebäuden in das Tierhaus verbracht werden, müssen vorher desinfiziert werden (Tauchbad mit handelsüblichen Flächendesinfektionsmitteln). Waren die Gerätschaften vorher in einer anderen Tierhaltungseinrichtung, so sind spezielle veterinärmedizinische Desinfektionsmittel zu verwenden (bei den Tierpflegern erhältlich), ist eine Desinfektion/Sterilisation nicht möglich, können diese Gegenstände nicht ins Tierhaus verbracht werden.
- Besteht bei einem Tier der Verdacht auf eine Infektion (auch plötzliche unerklärliche Todesfälle), so ist das Tier dem Tierpflegepersonal zur Hygieneuntersuchung mit kurzem schriftlichem Begleitzettel zu übermitteln (Lagerung toter Tiere bei 4 °C).
Verhalten im Tierraum
- Tiere niemals in einen anderen Raum als den eigenen verbringen.
- Tierräume (und Böden) sauber halten.
- Tische nach Gebrauch säubern und desinfizieren.
- Nicht mehr gebrauchte Käfige und Wasserflaschen (ausgeleert) bitte in den Abwurfraum in die Vorhalle bringen und dort stapeln.
- Nicht verbrauchtes Futter nie in den Futterwagen zurückschütten, sondern vernichten.
- Neue eingestreute Käfige werden von den Tierpflegern bereitgestellt.
- Die Einstreuräume und den gesamten Waschtrakt bitte nicht betreten.
- Aus einem Raum entnommene (getötete) Tiere müssen in LAVAN ausgetragen werden.
- Der Tierverbrauch muss vom Versuchsdurchführenden eigenverantwortlich schriftlich festgehalten werden. Diese Auflistung muss für den Tierschutzbeauftragten und die Genehmigungsbehörde jederzeit zugänglich sein.
- Tote Tiere in graue Abfalltüten verpacken und in die entsprechenden Tiefkühltruhen in die Plastikbehälter legen. Vorher Kanülen und jegliches Fremdmaterial aus dem Tierkörper entfernen.
Verhalten im Labor
- Vor Betreten des Labor- und OP-Traktes muss orangefarbene Bereichskleidung angezogen werden.
- Es dürfen lediglich Tierhaus-Schuhe getragen werden.
- Essen und Trinken ist in allen Räumen/Fluren außer im Aufenthaltsraum verboten.
- Rauchen ist im gesamten Tierhaus verboten.
- Arbeitstische, Waschbecken und alle benutzten Geräte nach Gebrauch reinigen und desinfizieren. (Die Reinigungskräfte sind lediglich für die Säuberung des Fußbodens zuständig.)
- Bedienung aller Gemeinschaftseinrichtungen (Inhalationsnarkosegeräte, Umsetzstationen, Zentrifugen, Abzug, Präzisionswaage etc.) nur nach vorheriger Einweisung. Die Geräte sind nach Gebrauch wieder zu reinigen!
- Alle Fußböden müssen jederzeit für die Reinigungskräfte frei zugänglich sein, der Boden darf nicht von Kartons und ähnlichem bedeckt sein. Auch Steckerleisten/Kabel bitte auf den Tischen oder an den Wänden befestigen.
- Nicht zu desinfizierende Materialien (rohes Holz, offene Spanplatten) dürfen in den Labors nicht verwendet werden.
- Spitze Gegenstände (Nadeln, Skalpelle etc.) gehören in die gelben Plastikabfallbehälter (diese dann, wenn gefüllt, geschlossen in den Müll).
- Glasabfall wird separat gesammelt (Vorhalle).
Tierbestellung und Tierhaltung
- Versuchstiere sind ausschließlich über das Team des Tierhauses auf den offiziellenBestellformularen (in Deutsch und Englisch) für Versuchstiere zu bestellen.
- Tiere können nur von der Firma Janvier ohne vorherige hygienische Überprüfung bezogen werden (hygienisch vertrauenswürdig, günstige ausgehandelte Lieferbedingungen).
- Tiere von anderen Züchtern/Institutionen dürfen nur mit vorheriger hygienische Überprüfung durch die Tierhausleitung in das Tierhaus verbracht werden
- Es können nur Tiere bestellt werden, wenn sie für einen bereits genehmigten Versuch (Genehmigung dafür muss der Tierhausleitung vorliegen) verwendet werden sollen. Die bestellten Tiere werden von den Tierpfleger in einen Raum des Tierhauses verbracht, dort versorgt und in LAVAN eingetragen.