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Informationen zur mündlichen Prüfung Dr. med./Dr. med dent.
Gemäß Landeshochschulgesetz (LHG, 3. HRÄG § 38, 2) beruht die Promotion "auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung, zu deren Gegenständen die Dissertation gehört".
Informationen zur mündlichen Prüfung
Mit Inkraftreten der neuen Promotionsordnung am 1.12.2015 (Mitteilungsblatt 21/2015) hat jede/r Promovierende eine mündliche Prüfung über seine Dissertation abzulegen.
Nach §18 (2) Übergangsbestimmungen der neuen Promotionsordnung gilt auf Antrag die Promotionsordnung vom 22.09.2006, sofern die/der Promovierende, die Zulassung zur Promotionsprüfung vor Inkrafttreten der neuen Promotionsordnung bereits beantragt hat (Stichtag 1. 12. 2015) . Danach wurde als mündliche Prüfung "in der Regel die ärztliche oder zahnärztliche Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte/Ärztinnen oder Zahnärzte/Zahnärztinnen anerkannt, wenn zwischen dieser und der Eröffnung des Promotionsverfahrens ( i.d.R. Abgabe der Dissertationsschrift im Promotionsbüro) nicht mehr als drei Jahre verstrichen waren".
In der neuen Promotionsordnung werden die Bestimmungen zur mündlichen Promotionsleistung in § 11 Absatz 1-7 ausgeführt.
Danach ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung die Bewertung der Dissertationsschrift durch den Promotionsausschuss auf der Grundlage der eingeholten Gutachten mit dem Notenvorschlag mindestens "rite".
Der/die Vorsitzende des Promotionsausschusses bestimmt danach aus dem Kreise der Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen und Privatdozenten/Privatdozentinnen der Fakultät zwei Prüfer/Prüferinnen für die mündliche Prüfung und bestimmt einen/eine von Ihnen zum Vorsitzenden bzw. zur Vorsitzenden.
Der oder die Vorsitzende der Prüfungskommission bestimmt im Benehmen mit dem/der zweiten Prüfer/in und dem /der Kandidaten/in den Termin für die Disputation.
Die mündliche Prüfung ist spätestens zwölf Monate nach Abgabe des Notenvorschlags für die Dissertation durch den Promotionsausschuss (§ 10 Abs. 1) abzulegen.
Die mündliche Prüfung wird universitätsöffentlich in Form einer maximal 60-minütigen Disputation durchgeführt, mit Kurzvortrag des/der Doktoranden/in und nachfolgender Befragung durch die Prüfer. Nur die Prüfer dürfen dem/der Doktorand/in Fragen stellen. Aus wichtigen Gründen wie z.B. die Sicherung des ungestörten Prüfungsablaufs, können Zuhörer und Zuhörerinnen ausgeschlossen werden.
Inhalt der Prüfung sind die Dissertation und Grundlagen der angrenzenden Fachgebiete. Die Prüfung soll den Charakter eines kollegialen Fachgesprächs haben und keine reine Wissensabfrage sein.
In einer nicht öffentlichen Beratung entscheiden die Prüfer, ob die Prüfung "bestanden" oder "nicht bestanden" ist. Die Prüfer können außerdem eine Empfehlung zur Benotung der gesamten Promotionsleistung an den Promotionsausschuss abgeben (§ 11 Abs. 6 ).
Besteht der/die Kandidat/in die mündliche Prüfung nicht, so kann er/sie diese innerhalb von sechs Monaten einmal wiederholen. Diese Frist kann durch einen begründeten Antrag verlängert werden.
Über die mündliche Prüfung wird ein Protokoll angefertigt.
Rigorosum per Videokonferenz
Die Prüfung findet in der Regel in Präsenz statt. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag der Doktorandin/des Doktoranden eine mündliche Prüfung per Videokonferenz genehmigt werden. Hierfür wird ein Antragsformular zur Verfügung gestellt. Alle Mitglieder der Prüfungskommission müssen dem Antrag zustimmen. Eine geeignete Aufsichtsperson muss den ordnungsgemäßen Ablauf der mündlichen Prüfung sicherstellen. Ein Anspruch auf Ablegung der mündlichen Prüfung über Videotelefonie besteht nicht.
Antrag auf Genehmigung der mündlichen Promotionsprüfung per Videokonferenz
Anstehende universitätsöffentliche Disputationen
Der jeweilige Beginn kann sich aufgrund von Verzögerungen in den Vorprüfungen nach hinten verschieben. Die mündliche Prüfung kann jeweils maximal 60 Minuten betragen.
Mündliche Prüfung Dr. med./Dr. med. dent.
06.10.2026
Ort: Mannheim, Haus 5, Ebene 2, Raum: Sekretariat Prof. Schönberg
09.30 Uhr
Messung der peripheren Mikrozirkulation vor und nach Revaskularisierung bei Patienten mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit
10.15 Uhr
Wundkomplikationen nach Resektion von Weichgewebetumoren der unteren Extremität: Relevanz der Wunddrainage im postoperativen Verlauf
11.00 Uhr
Evaluation der Wertigkeit einer personalisierten Operationsaufklärung mittels 3D Bildmaterial bei Nasennebenhöhlen-Operationen
11.45 Uhr
Die Kono-S-Anastomose in der Chirurgie des Morbus Crohn
12.30 Uhr
Die Erfassung der psychischen Auswirkungen auf Angehörige und Pflegende von Patienten mit einer periprothetischen Infektion – eine qualitative Studie –
Mündliche Prüfung Dr. med./Dr. med. dent.
20.11.2026
Ort: Mannheim, ZI, J 4, 2a, 3. OG, Raum: 306
08.30 Uhr
Neurophysiological alterations during sensory processing in autism - A Meta-Analysis
09.15 Uhr
Charakterisierung des medikamenteninduzierten Parkinson-Syndroms bei psychischen Erkrankungen
Einsatz großer Sprachmodelle zur Informationsextraktion in der Psychiatrie
10.00 Uhr
Nutzen der Magnetresonanztomographie zur gezielten bildgestützten Biopsie des Prostatakarzinoms, insbesondere nach negativer Biopsie
10.45 Uhr
Periprothetische Infektionen im Fokus: Wie PROMs und qualitative Forschung die Belastung der Patienten sichtbar machen
11.30 Uhr
Charakterisierung von Patienten mit Borderline-Persönlichkeitsstörung, die unzureichend auf die Dialektisch-Behaviorale Therapie ansprechen
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Ansprechpartner
Heike Steinberger
Referentin
Telefon 0621 383-71120
heike.steinberger@medma.uni-heidelberg.de